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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국형사정책학회 형사정책 형사정책 제22권 제2호
발행연도
2010.1
수록면
233 - 259 (27page)

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Beim Verletzungsdelikt besteht der tatbestandliche Erfolg in der Beeintrȁchtigung des von der Norm geschützten Rechtguts. Demgegenüber stellen die Geährdungsdelikte bereits die Beeinträchtigung der Sicherheit des geschützten Rechtsguts unter Strafe. Hier setzt die Tatbestandsverwirklichung keine substantielle Beeintrachtigung des Guts voraus. Vor allem, unter einer abstrakten Gefährdung ist die Beeinträchtigung der zur unbesogten Verfügung über Güter notwendigen Sicherheitsbedingungen zu verstehen. die Gefahr bei den abstrakten Gefährdungsdelikten nur ein Motive des Gesetzgeber, und kein Tatbestandmerkmal. Aber Auslegung als abstraktes Geäfhrdungsdelikt läßt die anwendung des Strafrecht erweitern. Auslegung von bestimmtem Text der Strafrecht daß ist Verletzungsdelikt oder abstraktes Geäfhrdungsdelikt hängt Absicht von Gesetzfgebung ab. und Sie ist meiner Meinubg, daß Teil Straftaten gegen Persönlichkeitsrechte laßt als abstraktes Geäfhrdungsdelikt auslegen zu müssen. Auf solchen Weise wird Strafrecht zum Schluß auf Straftaten gegen Persönlichkeitsrechten Gebiet angewendet.

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