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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
손동권 (건국대학교)
저널정보
한국형사정책학회 형사정책 형사정책 제20권 제1호
발행연도
2008.1
수록면
111 - 125 (15page)

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Ein erfolgsqualifizierter Tatbestand oder ein erfolgsqualifiziertes Delikt wird dadurch gekennzeichnet, dass eine Handlung, die auch von einem anderen Tatbestand, dem Grundtatbestand erfasst wird, allein wegen eines durch diese Handlung herbeigeführten Erfolges härter bestraft wird. Im Vergleich mit dem Grundtatbestand ist also bei der Erfolgsqualifikation das Handlungsunrecht dasselbe. Grund für die höhere Strafandrohung ist allein das gegenüber dem Grundtatbestand gesteigerte Erfolgsunrecht. Eine Problematik tritt dann vor, wenn schon der strafbare Vesuch des Grundtatbestandes die qualifizierende Folge ausloest. Es gibt im diesen Fall drei Loesungsmoeglichkeiten; entweder ein vollendetes Delikt, einen erfolgsqualifizerten Versuch oder eine Idealkonkurrenz zwischen dem Versuch des Grundtatbestandes und dem Fahrlässigkeitsdelikt anzunehmen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist gerade der Versuch, im diesen Fall einen erfolgsqualifizerten Versuch anzunehmen. Als qualifizierten Versuch bezeichnet man eine Straftat, deren Ausübung nur bis zum Versuch gelangt ist, bei der aber bereits eine strafbewehrte Erfolgsqualifikation verwirkt wurde. Aber Die h.L. und rechtsprechung in Korea nehmen die Tat als vollendetes Delikt an, wenn die qualifizierende Folge wird ausloest, aber der Gruntatbeatnd nicht vollendet ist. Ich bin also der Ueberzeugung als Ergebnis dieser Arbeit, im diesen Fall einen erfolgsqualifizerten Versuch anzunehmen.

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