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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국지식재산학회 산업재산권 산업재산권 제31호
발행연도
2010.1
수록면
1 - 42 (42page)

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Durch die Entscheidung des US-amerikanischen Supreme Court in der Rechtssache Merck vs. Intergra sowie durch die Implementierung der EU-weiten Bolar Regelung, ist das patentrechtliche Versuchsprivileg im Bereich der Forschung im Zusammenhang mit der Arzneimittelzulassung auf beiden Seiten des Atlantik ausgedehnt worden. Wenngleich durch diese Entwicklung eine Annäherung der Reichweite des Versuchsprivilegs in den USA einerseits und in Europa andererseits für den Bereich der Arzneimittelforschung erreicht worden ist, ist nicht zu verkennen, dass beide Rechtsordnungen hier von völlig unterschiedlichen Startpunkten ausgehen -der engen branchenspezifischen und zweckgebundenen Ausnahme von Versuchen für die arzneimittelrechtliche Zulassung in den USA und dem breiten branchenunabhängigen, dafür aber im Grundsatz an dem reinen Forschungszweck orientierten Versuchsprivileg in Europa. Im koreanischen Patentgesetz ist das Versuchsprivileg allgemein und nicht branchenspezifisch als Grudsatz des Patentrechts formuliert. Damit stellt sich die Frage, ob der kommerzielle Zweck der Erlangung einer arzneimittelrechtlichen Zulassung das Versuchsprivileg ausschließt. Dies sollte verneinen und damit klarstellen,dass das allgemeine Versuchsprivileg auch solche Versuche umfasst, die auf eine arzneimittelrechtliche Zulassung hinzielen.

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