메뉴 건너뛰기
.. 내서재 .. 알림
소속 기관/학교 인증
인증하면 논문, 학술자료 등을  무료로 열람할 수 있어요.
한국대학교, 누리자동차, 시립도서관 등 나의 기관을 확인해보세요
(국내 대학 90% 이상 구독 중)
로그인 회원가입 고객센터 ENG
주제분류

추천
검색

논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
안암법학회 안암법학 안암법학 제36호
발행연도
2011.1
수록면
239 - 267 (29page)

이용수

표지
📌
연구주제
📖
연구배경
🔬
연구방법
🏆
연구결과
AI에게 요청하기
추천
검색

초록· 키워드

오류제보하기
Die Statistik für die Medizinkosten der Kraftfahrzeugversicherung zeigt, dass in Korea mehr Hundert Tausende in Krankenhaus aufenthalten, obwohl es nicht notwendig ist, um die Verletzung infolge des Vekehrsunfalls zu heilen. Das bedeutet, dass viele Unfallsopfer Versicherungsgelder zu mehr als die wirkliche Schädigung anfordern. Als die Handlung, durch die die Versicherungsgesellschaft getäuscht und ein Vermögensvorteil verschafft wird, erfüllt eine übermässige Anforderung des Versicherungsgeldes den strafrechtlichen Betrugstatbestand. Tatsächlich wird eine solche Anforderung aber nicht als Betrug aktiv verfolgt. Zur Anwendung des Betrugstatbestandes auf solche Anforderung muss sich ein strafrechtliches Unrecht im Gegensatz zur zivilrechtlichen Bereicherung feststellen lassen. Dafür ist eine Erkenntnis über die Übermässigkeit des angeforderten Betrages vorausgesetzt. Allerdings muss die Schadensgröße des Versicherungsfalls von Arzt mit den fachlichen Kenntnisse urteilt werden, somit müsste ein Urteilungsspielraum vorliegen. Daher kann ein Opfer des Verkehrsunfalls die genaue Schadensgröße schwierig erkennen, und, wenn es kein Wissen dafür hat, kann kein strafrechtliches Unrecht erfüllt werden. Auch wenn der Anforderer die einbißchen Übermässigkeit des Betrages erkennen würde, könnte er so denken, dass sie nicht rechtwidrig wäre, da sie der heutigen Gewohnheit beim Verkehrsunfall entsprechen würde. In diesem Fall wird er entschuldigt, nur soweit als Rechtsirrtum ein rechtfertigender Grund bei ihm vorliegt. Aber er kann das Unrechtswissen selten haben, da auch die Schädigung des Versicherungsbetrugs durch das Versicherugssystem zerstreut wird. Zudem will die Versicherungsgesellschaft den Betrug nicht aktiv feststellen, da sie durch Erhöhung der Versicherungsgebühr die Schädigung via Versicherungssystem auf den ganzen Versicherten abwälzen kann. Insofern hat der Versicherungsbetrug die Eigenschaft des das universale Rechtsgut verletzenden Verbrechens. Der übermässige Anforderer ist außerdem keine solche Person, die initiatorisch die Vorspiegelung vorbereitet und begeht. Zur Täuschung des Betrugs ist eine gesellschaftlich unannehmbare Vorspiegelung in Hinblick auf die Geschäftsgewohnheit und “Treu und Glauben” festzustellen. Daher um die Täuschung des Versicherungsbetrugs sachlich zu beweisen, muss sich der Unterschied zwischen der wirklich entstandenen Schädigung und dem angeforderten Geld zuerst nachweisen lassen. So kann das Problem der übermässigen Anforderung des Versicher- ungsgeldes kaum durch die Verstärkung der Betrugsverfolgung z.B. das sog. Aufdeckungssystem des Versicherungsbetrugs bzw. die Einführung des Zivilermittlers auflösen. Vielmehr muss sich der Urteilsspielraum des Arztes minimalisieren lassen: aktive Bestrafung der unrichtigen Diagnose bzw. des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Allerdings wäre es noch unsicher, ob eine Diagnose unrichtig ist, da auch dabei ein Urteil nach den medizinischen Fachkenntnisse erforderlich ist. Daher bedarf es bei Versicherungs- und Arztgesellschaft, wie in Deutschland und Japan, einer ausführlichen Richtlinie über die Aufnahme ins Krankenhaus und Behandlung. Überdies wäre es insofern behilflich, das Überprüfungssystem der Medizinkosten zu vereinigen.

목차

등록된 정보가 없습니다.

참고문헌 (0)

참고문헌 신청

이 논문의 저자 정보

최근 본 자료

전체보기

댓글(0)

0