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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
김성은 (고려대학교)
저널정보
안암법학회 안암법학 안암법학 제28호
발행연도
2009.1
수록면
255 - 281 (27page)

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Das abstrakte Gefährdungsdelikt, das für die Strafbarkeit allein die Vornahme der allgemein gefährlichen Handlungen ausreichen lässt, wird unter dem normativen Aspekt viel kritisiert in Hinsicht der Deliktsnatur und Rechtsanwendungstruktur. Das abstrakte Gefährdungsdelikt vermehrt sich dennoch in vielen Bereichen des Strafrechts, und zwar mit der Begründung, dass dieser Deliktstyp zum effektiven und präventiven Rechtsgüterschutz einen großen Beitrag leisten könne. Es wird oft vorgeschlagen, dass auch die Straftatbestände des Umweltstrafrechts aus dem kriminalpolitischen Grund möglichst in der Deliktsform des abstrakten Gefährdungsdelikts ausgestaltet werden sollen. Wie aber am Beispiel des deutschen Umweltstrafrechts gezeigt wird, kann das abstrakte Gefährdungsdelikt entgegen der allgemeinen Erwartung einen effektiven Umweltschutz schwer gewähren oder sogar verhindern. Dies liegt vor allem daran, dass die strafrechtliche Erfassung und Verfolgung des abstrakten Gefährdungsdelikts ganz wesentlich kontrollabhängig und vor allem im Umweltschutzbereich zum großen Teil mit der Kontrolle der Verwaltungsbehörden verbunden ist, die sich auf der Grundlage der eigenen Zielsetzung sowie Rechts- und Tätigkeitsprinzipien bewegen. Außerdem führt die Handlungsbezogenheit des abstrakten Gefährdungsdelikts oft dazu, dass in der Rechtsanwendung dem Aspekt des geschützten Rechtsguts kaum Rechnung getragen werden kann und der strafrechtliche Rechtsgüterschutz allein von den verwaltungsrechtlichen Wertungen abhängig wird. Es ist damit fraglich, ob das abstrakte Gefährdungsdelikt überhaupt zum effektiven Umweltschutz beitragen kann, obwohl dieser Deliktstyp in kriminalpolitischer Hinsicht als vorteilhaft angesehen wird. Das abstrakte Gefährdungsdelikt soll daher mit großer normativer Vorsicht in den Strafrechtsbereich eingeführt werden, wobei die Eigenschaften und Umstände des Schutzbereichs hinreichend in Berücksichtigung gezogen werden sollen.

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