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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국형사법학회 형사법연구 형사법연구 제23권 제1호
발행연도
2011.1
수록면
337 - 364 (28page)

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Fehler des Staates bei der Durchsetzung des Strafrechts können sowohl zu Fehlurteilen als auch zu fehlerhaften Anwendungen der Verfahrensregeln führen. Man hat von jeher nach Sicherungen gesucht, um die Auswirkungen der unvermeidlichen Schädigung für den Betroffenen wenigstens so weit wie möglich zu vermeiden oder,wenn und soweit sie unvermeidbar waren, im nachhinein teilweise kompensieren zu können. Hier wollte man die rechtshistirische Entwicklung des Instituts der Entschädigung des Betroffenen für Strafverfolgungsmaßnahmen ausführlich darstellen. In Korea wurde 'Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen'(CRIMINAL COMPENSATION ACT) 1958 erlassen. § 4 StrEG(CRIMINAL COMPENSATION ACT) regelt den Inhalt der Entschädigung. Danach dürft, im Falle einer Entschädigung für Haft, der Entschädigungsinhalt nicht mehr als den Betrag, der von Presidential Decree bestimmt wurde, gezahlt werden. Das Verfassungsgericht entschied, dass die Regelung verfassungsrechtlich sei. Aber ich kann nicht zustimmen. Denn Criminal Entschädigung besteht eine gesetzliche Verpflichtung und der Inhalt der Entschädigung kann nicht auf der Grundlage des Wesen der Criminal Entschädigung beschränkt werden. § 4 StrEG(CRIMINAL COMPENSATION ACT) ist für Verwaltungsvereinfachung und Finanzielle Belastung der Länder nur verordnet werden

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