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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국피해자학회 피해자학연구 피해자학연구 제20권 제1호
발행연도
2012.1
수록면
179 - 203 (25page)

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Im Gegensatz zum Verfahrensrecht des ICTY und ICTR Wurden am ständigen internationalen Strafgerichtshof(ICC) mit der Einführung eigenständiger Beteiligungsrechte, wie Fragerechte und das Recht auf Stellungnahme verwirklicht. Konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung der Opferbeteiligung beinhaltet das Romestatut und Beweis- und Verfahrensregel des IStGH(ICC) jedoch kaum. Die Opferbeteiligung ist vielmehr abhängig von der Entscheidung des Gerichts im Einzelfall. Dennoch ist es angemessen, dass die Verfasser mit der Einräumung einer Subjektstellung für das Opfer insofern Neuland beraten, als eine Subjektstellung für das Opfer zwar in nationalen Verfahren bereits praktiziert wurde, aber im Rahmen der Internationalen Gerichtsbarkeit bislang ohne Vorgänger war. Die einzelnen Opferrechte und deren Tragweite im Beteiligungsverfaren vor dem Strafverfahren im Internationalen Strafgerichtshof sollten bei der nationalen Gesetzgebung, insbesondere bei der Diskussion des Institut “Opferbeteiligung im Heuptverfahren”in Korea als eine Vorbild fungiert werden, weil die Opferrechte im Romestatut und Beweis- und Verfahrensregel noch in stärkerer Weise zum Schutz des im Verfahren beteiligten Opfer dienen kann als die in nationalen Gesetze.

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