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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
원광대학교 법학연구소 원광법학 원광법학 제28권 제1호
발행연도
2012.1
수록면
327 - 351 (25page)

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Unter unserer vertretungsberechtigten Regulierung zur Internet Content versteht man “das Gesetz zur Informations- und Kommunikationsdienste”. Aber es wird zu oft geändert, und zwar wird es bis heute in elf Jahren schon sechsundzwanzigmal verbessert. Diese häufige Verbesserung des Gesetzes verletzt die Rechtssicherheit. Ausserdem beinhalten unsere fast alle Gesetze -auch zur Internet- die Strafe zur abweichenden Handlung in Bezug auf Internet Content. Aus dieser unvernünftigen Erweiterung der strafrechtlichen Sozialkontrollbereich ergibt sich das Misstrauen zur Legitimität des Gesetzes. In Bezug auf diesem Problem hat die Regulierung der deutschen Internet Content uns mehr beeinflußt. Erstens hat das deutsche Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften wie EIGVG, IuKDG, etc. dazu geholfen, dass Allgemeinheit die Verordnung oder Verbesserung des Gesetz einfach erkennt. Davon trägt es auch zur Stabilisierung der Norm, ferner Rechtssicherung bei. Zweitens hat diese deutsche Regelung zur neuen abweichenden Handlung in Zusammenhang mit der Internet vorzugsweise nicht mit der Strafe, sondern mit der Verwaltungssanktion wie Bußgeld geregelt. Daraus kann man verstehen, dass die Anwendung oder die Einsetzung des Strafrechts im Deutschland sehr sorgfältig. Die Nachteile der Internet durch der Strafe aufzulösen, kann die Vorteile auch eher reduziert. Mir scheint so gut, dass das Internetproblem nicht mit der Strafe, vielmehr mit der Wiederanordnung des Verwaltungssystems erledigt wird, wie die deutsche Regelung.

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