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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
원광대학교 법학연구소 원광법학 원광법학 제28권 제3호
발행연도
2012.1
수록면
187 - 205 (19page)

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Mit Urteil vom 18. Juli 2005 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die deutsche Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl durch das Europäische Haftbefehlsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Gegenstand der verfassungsgerichtlichen Prüfung ist hier das Europäische Haftbefehlsgesetz, nicht der Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Prüfung a1s “verbindlich” zugrunde legt und selbst offenbar keiner Überprüfung unterzieht. Dabei begrenzt der Senat den eigenen Prüfungsumfang weiter,wenn er ledig1ich hinsichtlich der “Umsetzungs- spielräume, die der Rahmenbeschluss den Mitgliedsstaaten beläßt”, eine Verletzung der Pf1icht des Gesetzgebers zur grundrechtsschonenden Ausfüllung annimmt. Im Rahmen dieser beschränkten Prüfung gelangt der Senat zur Feststellung von zwei Verfassungsverstößen. Zum einen sieht er Art.16 Abs.2 Satz1 GG im Hinblick auf den Schutz deutscher Staatsangehöriger vor Auslieferung als verletzt an; zum anderen liegt eine Verletzung von Art.19 Abs.4 GG darin,daß die Bewilligungs- entscheidung hinsichtlich einer Auslieferung in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach dem Willen des Gesetzgebers keiner Anfechtung unterliegen soll. Diese Unvereinbarkeit mit der Verfassung nimmt der Senat zum Anlaß, das Umsetzungs- gesetz insgesamt für nichtig zu erklären.

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