메뉴 건너뛰기
.. 내서재 .. 알림
소속 기관/학교 인증
인증하면 논문, 학술자료 등을  무료로 열람할 수 있어요.
한국대학교, 누리자동차, 시립도서관 등 나의 기관을 확인해보세요
(국내 대학 90% 이상 구독 중)
로그인 회원가입 고객센터 ENG
주제분류

추천
검색

논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국외국어대학교 법학연구소 외법논집 외법논집 제38권 제1호
발행연도
2014.1
수록면
229 - 243 (15page)

이용수

표지
📌
연구주제
📖
연구배경
🔬
연구방법
🏆
연구결과
AI에게 요청하기
추천
검색

초록· 키워드

오류제보하기
Um auf eine Problematik über die Trunkenheitsfahrt bzw. Fahrt ohne Fahrerlaubnis hervorzuheben, istdas Selbstbehalt des Versicherten bei der Trunkenheitsfahrt bzw. der Fahrt ohne Fahrerlaubnis aufzuerlegen. Daß die Trunkenheitsfahrt bzw. Fahrt ohne Fahrerlaubnis wird kritisiert, begreift sich es von selbst, weilsie die klare Gefahrerhöhung ist. Diese Vorwurfswahrscheinlichkeit an die gesetzliche Haftung anzuknüfen,jedoch ist es sehr aufmerksam. Gemäß § 29 Abs. 1 von Schadenersatz-Sicherungsrecht des Kraftfahrzeugunfalls trägt der Schädiger, also derdem Schadensersatz entgegensteht, Selbstbehalt bei Eintritt des Unfalls wegen bzw. während der Trunkenheitsfahrtbzw. Fahrt ohne Fahrerlaubnis. Diesen Selbstbehalt des Versicherten bei Eintritt des Unfalls während derTrunkenheitsfahrt bzw. Fahrt ohne Fahrerlaubnis sind die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsbedingungenübernommen. Der Versicherer hat Leistungskürzung bei einem Selbstbehalt des Veirsicherten bzw. Mitversicherten. Zwischen Bestimmungen des § 29 Abs. 1 von Schadenersatz-Sicherungsrecht desKraftfahrzeugunfalls und § 14 Abs. 2 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsbedingungen gibt es Unterschied. Daher bedarf es der Auslegung. Gemäß § 29 Abs. 1 von Schadenersatz-Sicherungsrecht desKraftfahrzeugunfalls enthält der Umfang des Schädigers, als Versicherte, Versicherte mit Namenszeichen,erlaubter Versicherte, Mitversicherte Familienangehörige, Mitversicherte Arbeitsnehmer und Mitversicherter Fahrer. Aber es wäre im Zweifel, ob der Versicherte nach dem § 14 Abs. 2 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsbedingungendiesen Mitversicherten Personen enthält. Da der Versicherer den Zweck der Gesetzgebung über denSelbstbehalt bei Eintritt des Unfalls wegen der Trunkenheitsfahrt bzw. Fahrt ohne Fahrerlaubnisberücksichtigt und die § 14 Abs. 2 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsbedingungen gestaltet hat, wäre esnicht problematisch, daß der Umfang des Versicherten erweitert. Um das Auslegungsrisiko mehrdeutigerVersicherungsbedingungen umzugehen, sollte der Versicherer als Allgemeine Versicherungsbedingungen-Verwender die betroffene Bestimmung klar bestimmen.

목차

등록된 정보가 없습니다.

참고문헌 (16)

참고문헌 신청

이 논문의 저자 정보

최근 본 자료

전체보기

댓글(0)

0