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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국외국어대학교 법학연구소 외법논집 외법논집 제36권 제2호
발행연도
2012.1
수록면
204 - 220 (17page)

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In diesem Beitrag wird mit einem Fall bearbeitet, ob und inwieweit der Vertrauensgrundsatz bei horizontaler Arbeitsteilung gelten soll, wenn ein Pathologe im einem Uniklinik die im Rahmen von der Untersuchung bei verschiedenen Patienten entnommenen Gewebeproben vertauscht und deshalb der anderen Arzt im anderen Uniklinik dem falschen Patienten wegen Krebsverdachts bei fehlerhafter Diagnose von Mammakarzinomen ein Viertel der Brust von der jungen Frau entfernt wird. Der Verfasser geht auf Fragen der Arbeitsteilung in der Medizin unter besonderer Berücksichtigung haftungsrechtlicher Problemstellungen ein. Dabei betrachtet er insbesondere die Zulässigkeit der Überweisung zur Erbringung gebietsgleicher Leistungen mit anderer Schwerpunktkompetenz in der ärztlichen ambulanten Versorgung. Dazu wird einleitend die Problematik erläutert und sodann die grundlegenden arzthaftungsrechtlichen Prinzipien der Kooperation und Kommunikation erläutert. Dabei wird insbesondere der Vertrauensgrundsatz in der horizontalen Arbeitsteilung sowie die damit verbundenen Abstimmungs-und Anlassgrundsätze dargestellt. In dargestellten Fall wird herausgearbeitet, welche Prinzipien stärker oder weniger stark zum Tragen kommen. Im Folgenden wird darauf eingegangen, dass beim Zusammenwirken mehrerer Ärzte im Rahmen der sogenannten horizontalen Arbeitsteilung bedarf es zum Schutz des Patienten besonders sorgfältig gearbeitet und die disziplinübergreifende Behandlung im Krankenhaus das Vertrauensprinzip mit Überprüfungsvorbehalt gelten soll, wobei sich aus der Übergabekommunikation und Organisation erhebliche haftungsrechtliche Anforderungen ergeben.

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