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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국외국어대학교 법학연구소 외법논집 외법논집 제36권 제2호
발행연도
2012.1
수록면
177 - 191 (15page)

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§27 des koreanischen Strafgesetzbuches, der die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs regelt, fordert als deren Voraussetzung „unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung“ nicht ausdrücklich, während das unmittelbare Ansetzen eine der Strafbarkeitsvorausetzungen des Versuchs darstellt (vgl. § 25 und § 26 des koreanischen Strafgesetzbuches). Solche Abweichung des untauglichen Versuchs von dem Aufbau des Versuchsdelikts könnte damit zusammenhängen, dass beim untauglichen Versuch das tatbestandsmäßige Verhalten,welches künftig eine Rechtsgutverletzung oder Rechtsgutgefährdung überhaupt ermöglicht, von vornherein nicht feststellbar ist, weshalb beim untauglichen Versuch das unmittelbare Ansetzen kaum zur Sprache kommt. Solange der untaugliche Versuch immerhin zu den Versuchsformen gehört, deren Strafbarkeitsvoraussetzungen sind ebenfalls in der Bestimmung des § 27 des koreanischen Strafgesetzbuches zu finden, wobei sich herausfinden lässt, dass die „Gefährlichkeit“ für die Strafbarkeit des (untauglichen) Versuchs sowhol wesentlich wie auch sinnvoll mit dem unmittelbaren Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung gleichzustellen ist.

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