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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국경영법률학회 경영법률 경영법률 제21권 제4호
발행연도
2011.1
수록면
31 - 82 (52page)

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Bei der vorliegenden Arbeit geht es um die dualistische Corporate Governance der SE im Vergleich zwischen dem britischen und deutschen Recht im Bereich der Geschaeftsfuehrung und Ueberwachung der Organe der SE. Der zentrale Fokus dieser Arbeit liegt darin, eine geeignete Methode des Corporate Governance-Systems zu finden, die dabei hilft, die Probleme, die auf dem Interessenkonflikt beruhen, der durch die Trennung zwischen Eigentum und Kontrolle entstanden ist, zu loesen und dadurch die Transaktionskosten der Unternehmen. Die vergleichende Untersuchung bei der britischen und deutschen dualistischen SE foerdert neben den vielen Gemeinsamkeiten die rechtstechnisch erheblichen Unterschiede zwischen beiden Systemen zutage. Die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen:Als groesste Staerke des dualistischen Systems wird dessen klare organisatorische Trennung von Unternehmensleitung und deren Ueber- wachungsorgan bezeichnet. Aus dieser Staerke resultiert aber zugleich seine Schwaeche, da durch aus dieser strikten Trennung entstehender unzureichender Informationsfluss zur Verletzung der Ueberwachungs- funktion fuehren kann. Zur Kompensation dieser Schwaeche werden innerhalb der Corporate Governance-Diskussion fuer das traditionale deutsche dualistische System folgende Verbesserungen gefordert: Verkleinerung des Gremiums; Erhoehung der Sitzungsfrequenz; verpflichtende Einrichtung von Ausschuessen zur Verstaerkung der Intensitaet der Überwachungstaetigkeit; Garantierung regelmaessiger, standardisierter und qualitativ hochwertiger Informationen seitens des Leitungsorgan durch einen Erlass einer Informationsordnung fuer das Leitungsorgan; Verschaerfung der Haftungsregelungen; Erhoehung und erfolgsabhaengige Gestaltung der Verguetung sowie Begrenzung der Mandatzahl zur Staerkung des Anreizes fuer jedes einzelne Aufsichtsorgansmitglied zur Schaffung einer effektiven Ueberwachung. Auf die britische dualistische SE treffen diese Reformvorschlaege nicht zu, da die oben genannten typischen Schwaechen des deutschen dualistischen Systems durch den grossen Gestaltungsspielraum mittels enormer Flexibilitaet durch Satzungsfreiheit bereits bis zu einem gewissen Grad behoben sind. Mit einer solchen Flexibilitaet koennen die britischen Unternehmen entsprechend ihrer spezifischen Beduerfnisse ihr eigenes Corporate Governance-System flexibel bilden, was im starren deutschen Rechtssystem aufgrund von Üderegulierung in vielerlei Hinsichten nicht leicht ist. Zum Schluss koennte das britische dualistische System, sollte es sich in Grossbritannien mit der Ergaenzung des Rechtssystems in Zukunft gut entwickeln, eine Alternative sein, die die Schwaeche des bestehenden dualistischen Systems durch seine enorme Flexibilitaet weitestgehend ergaenzen kann und die die Schwaeche des monistischen Systems, die auf die unklare Trennung der Geschaeftsfuehrung und Ueberwachung im monistischen System beruht, kompensieren kann.

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