메뉴 건너뛰기
.. 내서재 .. 알림
소속 기관/학교 인증
인증하면 논문, 학술자료 등을  무료로 열람할 수 있어요.
한국대학교, 누리자동차, 시립도서관 등 나의 기관을 확인해보세요
(국내 대학 90% 이상 구독 중)
로그인 회원가입 고객센터 ENG
주제분류

추천
검색
질문

논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
경찰대학 경찰학연구편집위원회 경찰학연구 경찰학연구 제12권 제3호(통권 제31호)
발행연도
2012.9
수록면
3 - 24 (22page)

이용수

표지
📌
연구주제
📖
연구배경
🔬
연구방법
🏆
연구결과
AI에게 요청하기
추천
검색
질문

초록· 키워드

오류제보하기
Nach § 196 Abs. 1 der alten koreanischen StPO kann die Kriminalpolizei nur unter der Führung der Staatsanwaltschaft die Ermittlung der Strafsachen durchführen. So hat nämlich die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsmonopol. Nach der reformierten KStPO vom 30. Juni 2011 kann aber die Polizei selbständig ermitteln, was mit der Neufassung des § 196 ermöglicht wurde. In dem reformierten Koreanischen Strafprozessrecht hat die Kriminalpolizei Strafsachen selbständig zu erforschen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Der Kriminalpolizei wurde also die Pflicht zum ersten selbständigen Zugriff zugewiesen. Die Befugnis der judikativen Kontrolle besteht jedoch nach wie vor der Staatsanwaltschaft zu. Die Staatsanwaltschaft hat also die Befugnis, Ermittlungen jeder Art selbst vorzunehmen oder von Kriminalpolizei vornehmen zu lassen. In der Praxis durchführt die Polizei selbständig in den Fällen der Kriminalität Ermittlungen und vorlegt die Akten dann der Staatsanwaltschaft mehr oder weniger fertig ermittelt. Diese entscheidet dann,ob weitere Ermittlungen notwendig sind oder ob sie abgeschlossen sind und die Sache eingestellt oder Anklage erhoben wird. In einem Ermittlungsverfahren obliegt der Staatsanwaltschaft die Sachleitungsbefugnis(„Herrin des Verfahrens“). In der koreanischen Praxis durchführen die Polizei und Staatsanwaltschaft sog. Vorermittlungen, was auch von der Rechtsprechung anerkannt wurde. In dem reformierten koreanischen Strafprozessrecht ist der Festgenommene dem Richter bei dem Landgericht, in dessen Bezirk er festgenommen worden ist, vorzuführen, damit der Richter den Vorgeführten zum einen Untersuchungshaftbefehl vernimmt. Seit die Neufassung des § 196 KStPO in Korea stellt sich manchmal die Frage, wie das Verhältnis von Staatsanwaltschaft und Polizei insbesondere im Zusammenhang mitder Vorermittlungen und Vorführung des Beschuldigten geändert ist. In der vorliegenden Arbeit wird gerade zu dieser Frage ausführlich untersucht.

목차

등록된 정보가 없습니다.

참고문헌 (0)

참고문헌 신청

이 논문의 저자 정보

이 논문과 함께 이용한 논문

최근 본 자료

전체보기

댓글(0)

0

UCI(KEPA) : I410-ECN-0101-2017-360-001375277