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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
중앙법학회 중앙법학 중앙법학 제11집 제2호
발행연도
2009.8
수록면
133 - 161 (29page)

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Wirtschaftsstrafrecht ist ein Recht, was den Begriff der Wirtschaftskriminalitat definiert und deren Strafe bestimmt. Der Hauptteil des Wirtschaftsstrafrechts ist die Wirtschaftskriminalitat. Die Frage, was das Wirtschaftsstrafrecht ist, ist nicht anders als die Fragestellung, was die Wirtschaftskriminalitat ist. Umstritten ist, wie man unter Wirtschaftskriminalitat verstehen soll. Es gibt drei verschiedenen Ansichten. Erstens, nach dem kriminologischen und kriminalsoziologischen Aspekt ist die Wirtschaftskriminalitat `die von gesellschaftlich oder wirtschaftlich hoherangigen Leuten mit dem Zweck des Gewinns begangenen Delikte`. Dieser Begriff ist problematisch, weil die gesellschaftlich oder wirtschaftlich hoherangige Leute nicht einziger Verbrecher der Wirtschaftskriminalitat sind. Zweitens, nach der auf der Praxis beruhende Begriffsbestimmung ist die Wirtschaftskriminalitat `nach dem Wirtschaftsstrafrecht strafbare Handlung`. Mit dem Begriff kann man kein Antwort geben, wenn man fragt, was fur ein Tat als Wirtschaftskriminalitat bestraft werden soll. Drittens, nach dem rechtstheoretischen Begriff ist die Wirtschaftskriminalitat `eine Straftat, die Wirtschaftsordnung beschadigt`. Diese Begriffsbestimmung sei zu weit. Aber solche Probleme konnen beseitgt werden, wenn man die Reichweite des Rechtsguts im angemessenen Maß beschranken. Dieser Begriff eignet sich zu einer Studie der Eigenschaft und Besonderheiten der Wirtschaftskriminalitat. Also die Orientierung der Strafbarkeit am Schutz von konkreten Rechtsgutern ist der einzige Anker, an dem strafrechtliche Zuruckhaltung und Prinzipienbindung befestigt werden konnen. Die zu schutzende Wirtschaftsordnung ist ein Sollwert. Was als richtige Ordnung schutzwurdig sein soll, ist nicht unumstritten. Vor allem gibt es in der Weltgeschichte drei verschiedene Wirtschaftsordnung. Namlich der Kapitalismus, der Kommunismus und die Sozialdemokratie. Alle drei Wirtschaften haben eigene Vernunft, eigenen Plausibilitaten, Instrumente und Methoden. Wirtschaftsstrafrecht ist ein Teil von diesen Instrumenten. In diesem Kontext ist das Wirtschaftsstrafrecht vollig abhangig von seiner Wirtschaftsordnung.

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