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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
한국형사법무정책연구원 형사정책연구 형사정책연구 통권 제57호
발행연도
2004.3
수록면
63 - 86 (24page)

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Die jetzige Einstellungsnorm in der koreanischen Strafprozeßordnung (kStPO) bezieht sich nur das folgenlose Absehen von einer Anklageerhebung, dessen gesetzlicher Grund §247 Abs. 1 der kStPO ist, wonach der Staatsanwalt unter Berucksichtigung der Strafzumessungsregelung(§51 kStGB) von der Erhebung der offentlichen Klage absehen kann. Die folgenlose Einstellung ist jedoch fur die strafrechtliche Sozialkontrolle und die Verhaltenssteuerung des Taters weder angemessen noch wunschenswert, da sie keine Sanktionsverhangung gegen den Beschuldigten ermoglicht und damit Alles oder Nichts bei der Klageerhebung verfolgt.
Um einerseits die Uberlastung der Justiz herabzusetzen, um andererseits die Uberreaktion durch Kriminalstrafe zu vermeiden und schließlich um den effektiven Opferschutz zu erreichen, soll das geltende Einstellungssystem in die Richtung reformiert werden, dass neben der folgenlosen Einstellung gemaß §247 Abs. 1 auch die Einstellung mit Auflage in das kStPO neu einzufuhren, die man ihr Vorbild in §153a deutsche Strafprozeßordnung nehmen kann. Nach §153a dStPO kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts und Beschuldigten bei einem Vergehen von der Erhebung der offentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflage und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das offentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere Leistungserbringung der Wiedergutmachung, Strafgeld, gemeinnuzige Arbeit in Betracht.
Gegen die Einstellung mit Auflage wird jedoch die erhebliche Einwande erhoben, dass sie dem Rechtsstaatsprinzip und damit auch dem Gewaltenteilungsprinzip widerspricht: hervorgehoben wird z.B., daß die Einfuhrung der Einstellung mit Auflage in die Strafprozeßordnung eine gravierende Verlagerung richtlicher Kompetenzen auf die Staatsanwaltschaft bedeute. Daruber hinaus werden die Bedenken gegen Unschuldsvermutung geaußert, wenn der Staatsanwalt dem Beschuldigten eine zwangsweisen Auflage oder Weisung erteilt.
Trotz der vielfach geaußerten Bedenken ist m.E. die Einfuhrung der Einstellung mit Auflage in die koreanische Strafprozeßordnung bevorzugt, das bei der Interessenabwagung zwischen der Beibehaltung jetziger Einstellungsnorm und der neuen Einfuhrung der Einstellung mit Auflage kann dem Letzten mehr Gewicht verliehen werden. Die Einstellung mit Auflage muß jedoch so voraussetzen, daß der Staatsanwalt bei der Einstellung mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten einzuholen hat und daß die Unrechtsgrenze als Gegenstand moglicher Einstellung so deutlich wie moglich vorgesehen werden und daß schließlich die Kontrollsystem im Zusammenhang der staatsanwaltschaftlichen Entscheidung ausdrucklich vorzubereiten ist.

목차

Ⅰ. 들어가며
Ⅱ. 조건부 기소유예의 개념과 법적 성질
Ⅲ. 현행법상 조건부 기소유예의 가능성
Ⅳ. 조건부 기소유예 도입의 필요성과 법적 문제점
Ⅴ. 마치며

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